Der Sauerland-Tourismus hat in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Arnsberg und der Landesregierung ein Merkblatt erarbeitet, das Anforderungen auflistet, die rechtlich bei Planwagenfahrten mit Zugmaschinen erfüllt werden müssen.
Darauf macht die wfg Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH aufmerksam.
„Planwagenfahrten sind bei Gästen im Kreis Soest außerordentlich beliebt. In jüngster Zeit waren jedoch die heimischen Gastronomen und Landwirte, die Planwagenfahrten anbieten, verunsichert“, stellt wfg-Prokuristin Kirsten Tischer fest.
„Deshalb ist es gut, dass der Sauerland-Tourismus aktiv geworden ist.“
Was ist notwendig, um für Planwagen mit Zugmaschinen (zum Beispiel Traktoren) eine Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung für die Personenbeförderung erhalten zu können?
Auf diese Frage bietet das Merkblatt (Stand 1. Juni 2011) Antworten.
Demnach ist der Busführerschein für den Fahrer der Zugmaschinen nicht erforderlich.
Jedoch sind nach wie vor straßenverkehrsrechtliche und versicherungsrechtliche Bedingungen zu beachten.
Das Merkblatt steht im Netz unter www.sauerland-tourismus.com zum Download bereit.
Weitere Informationen erhalten Interessierte auch beim Sachgebiet Unfall und Verkehr der Kreisverwaltung unter der Telefonnummer (02921) 302442 oder bei wfg-Mitarbeiterin Antje Knickelmann-Tacke, Telefon (02921) 302262.