Der Kreis Soest verschickt in den nächsten Tagen Verlängerungsanträge an alle Jägerinnen und Jäger, deren Jagdscheine in diesem Jahr auslaufen. Seit dem 2. Januar 2013 können verlängerte und neu beantragte Jagdscheine nur noch persönlich abgeholt werden.
Der Bürgerservice und die Abteilung Umwelt des Kreises möchten damit Sorge tragen, die hohen Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die körperliche Eignung der Jägerinnen und Jäger ausreichend zu prüfen.
Auch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hatte zu dieser Vorgehensweise geraten.
Der Antrag kann beim Bürgerservice im Kreishaus-Foyer, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest, zu folgenden Öffnungszeiten gestellt werden: montags bis mittwochs von 8 bis 17 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr.
Für eine Verlängerung müssen das Antragsformular, der aktuelle Jagdschein und eine Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung mitgebracht werden.
Für die Ausstellung eines neuen Jagdscheines wird zusätzlich ein Lichtbild benötigt.
Sofern der Jagdschein erstmalig ausgestellt wird, muss außerdem noch der Personalausweis und das Jägerprüfungszeugnis vorgelegt werden.
Die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines kostet für ein Jahr 80 Euro, für zwei Jahre 140 Euro und für drei Jahre 200 Euro. Die Gebühren können mit der EC-Karte bargeldlos entrichtet werden.
Auf der Webseite des Kreises stehen weitere Infos und das Antragformular zur Verfügung. Außerdem kann online ein persönlicher Abholtermin vereinbart werden. Auskünfte und Termine erteilt auch das Bürgertelefon des Kreises Soest, Telefonnummer 02921/30-2222. Der Bürgerservice ist zudem unter der Telefaxnummer 02921/30-2600 und der E-Mail-Adresse buergerservice@kreis-soest.de zu erreichen.